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Führerscheine ohne MPU | Führerschein Tschechien der EU Führerschein ohne MPU in Tschechien PDF E-Mail
Neuer EU-Führerschein beschlossen

Deutschland gibt Widerstand auf - lange Übergangsfristen

Die Verkehrsminister der 25 EU-Staaten haben die Einführung eines einheitlichen Führerscheins beschlossen. Die Entscheidung in Brüssel wurde möglich, nachdem Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee den bisherigen Widerstand Deutschlands aufgab.

Die Einigung im Brüsseler Ministerrat erfolgte ohne Gegenstimme, stellte der Vorsitzende und österreichische Ressortchef Hubert Gorbach fest. Nur Großbritannien enthielt sich der Stimme. Spätestens im Jahr 2031 müssen Autofahrer in der Europäischen Union ihre vorhandenen Führerscheine gegen das neue Modell im Scheckkartenformat umgetauscht haben.

Kampf gegen Führerscheintourismus

Verkehrsminister Tiefensee verspricht sich von der einheitlichen Fahrerlaubnis das Aus für den so genannten Führerschein-Tourismus. Mit der Regelung, die in Brüssel angenommen wurde, könne das "unselige Thema" beendet werden, sagte Tiefensee am Rande des Treffens. Die neuen Vorschriften brächten Standards für die Fahrlehrer-Ausbildung und erleichterten der Polizei Schritt für Schritt die Kontrollen, da derzeit in der EU noch 110 verschiedene Führerschein-Formulare im Umlauf seien.

Den mit den EU-Vorschriften kommenden Zwangsumtausch alter Führerscheine nannte Tiefensee angesichts der dabei geltenden langen Übergangsfristen als akzeptabel. So seien alte Führerscheine noch 26 Jahre gültig und müssten erst dann gegen das neue Modell ausgetauscht werden. Dessen Gültigkeit werde aufgrund der deutschen Forderungen 15 Jahre und damit fünf Jahre länger als zunächst geplant betragen. Das erspare Bürokratie und Kosten.

Alte Führerscheine bis 2032 gültig

Die neue Richtlinie soll innerhalb von zwei Jahren in Kraft treten und räumt dann den Mitgliedstaaten weitere vier Jahre Frist zur Umsetzung in nationales Recht ein. Ab diesem Zeitpunkt bleiben alte Führerschein für weitere 20 Jahre in Kraft.

Zu den EU-Vorschriften gehört, dass beim Einzug eines Führerscheins wie beispielsweise nach einer Trunkenheitsfahrt Bürger nicht einfach in einem anderen EU-Land den Führerschein neu erwerben können. Bislang können die deutschen Behörden solche Führerscheine, die derzeit vor allem in Tschechien und Polen ausgegeben werden, nicht einziehen. Das Bundesverkehrsministerium schätzt die Zahl der Fahrer mit solchen Führerscheinen derzeit auf knapp 3000.

 

Sendedatum: 07.11.2004
Beitrag: 2

Neuer Führerschein im Ausland

Autorin: Ulrike Michels

Immer häufiger reisen deutsche Führerscheinanwärter ins europäische Ausland, um dort Fahrstunden zu nehmen und die Prüfung zu absolvieren. Sie fahren nach Polen, in die Tschechische Republik oder auch in die Niederlande. Mit dem Führerschein in der Tasche kehren sie zurück und dürfen dann ganz legal auch auf deutschen Straßen fahren. Die deutschen Behörden müssen den EU-Führerschein anerkennen, auch wenn sie Zweifel an seiner Rechtmäßigkeit haben. Ein wahrer Führerscheintourismus hat eingesetzt, denn zahlreiche Firmen werben im Internet um Kunden.

Auslöser für diesen Trend ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom April dieses Jahres. Ein deutscher Autofahrer hatte nach Führerscheinentzug und Ablauf seiner neunmonatigen Sperrfrist in den Niederlanden einen neuen Führerschein erworben. Nach der EU-Führerscheinrichtlinie hätte er dort seinen ordentlichen Wohnsitz - das heisst mindestens 185 Tage im Jahr den Lebensmittelpunkt - haben müssen, bevor ihm ein Führerschein ausgestellt werden darf. Weil er aber weiter in Deutschland gewohnt hatte, erkannten die deutschen Behörden den Führerschein nicht an, und ein Amtsgericht verurteilte den Mann wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe. Zu Unrecht, entschieden die Luxemburger Richter. Deutschland müsse den Führerschein anerkennen; nur das ausstellende Land habe das Recht, ihn wieder zu entziehen.

Das sind die Bedingungen, die an den EU-Führerschein geknüpft sind:

· Eine nach dem Führerscheinentzug in Deutschland verhängte Sperrfrist muss unbedingt eingehalten werden, bevor ein neuer Führerschein im EU-Ausland gemacht werden darf.

· Allerdings dürfen diese Bedingungen nicht von den deutschen Behörden überprüft werden, sondern nur vom jeweiligen Ausstellerland, so das Urteil des EuGH. Es gelte der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens und der Anerkennung von Beschlüssen und Entscheidungen. Das heißt: bei Polizeikontrollen darf der ausländische Führerschein nicht eingezogen werden, selbst wenn die Beamten vermuten, dass die Bedingungen nicht korrekt eingehalten wurden. Sie dürfen nur über das Kraftfahrtbundesamt die Behörden im Ausstellerland informieren und hoffen, dass diese dann den Führerschein einziehen. Das ist bislang aber reine Theorie. Das Bundesverkehrsministerium will in Brüssel darauf drängen, dass die EU-Kommission gegen die Staaten vorgeht, die sich nicht an die europäischen Vorschriften halten.

 

Führerschein ohne MPU?

Besonders interessant ist ein ausländischer Führerschein für Fahrer, die in Deutschland zur Teilnahme an der MPU verpflichtet sind. Der "Idiotentest" wird nach gewichtigen Verkehrsverstößen wie schweren oder mehreren Alkoholdelikten angeordnet und regelmäßig auch nach dem Erreichen von achtzehn Punkten im Flensburger Zentralregister. Bevor der "Verkehrssünder" einen neuen Führerschein erhalten kann, muss er das Bestehen des Tests nachweisen, der je nach Vorbereitung und Auflagen mehr als 1000 Euro kosten kann. Die Kandidaten bestehen in der Regel noch die Reaktionstests, scheitern aber meistens dann an einem 40-minütigen Gespräch mit einem Psychologen, der die Eignung des Anwärters überprüfen soll. Mit der MPU sollen vor allem alkoholkranke, verantwortungslose Fahrer gefunden werden. Aber auch älteren Fahrern und Diabetikern wird der Test auferlegt.

Davon profitieren nun private Fahrschulanbieter, denn der EU-Führerschein lohnt sich, wenn damit die MPU umgangen wird. 990 Euro zuzüglich Kosten für die Fahrt nach Gleiwitz, Warschau oder Breslau und mindestens eine Übernachtung kostet der Führerschein bei CBK; beim "EU-Fahrschulservice" gibt es alles inklusive für 1600 Euro in Tschechien. Verglichen mit dem durchschnittlich etwa 1500 Euro teuren deutschen Führerschein ist das nicht billig. Die Unternehmen verdienen dagegen gut: die Polen zahlen für ihren Führerschein umgerechnet etwa 350 Euro.

Müssen die deutschen Behörden nun tatenlos zusehen, wie in Deutschland als ungeeignet eingestufte Fahrer die Straßen dank EU-Führerscheinen unsicher machen? Die ADAC-Verbraucherschutzexpertin Elke Hübner ist der Ansicht, die deutschen Behörden könnten in solchen Fällen einen Sperrvermerk für Deutschland eintragen. Das heißt, der Führerschein bleibt in der EU gültig, nur nicht in Deutschland. Sie meint, dass Fahrer auf Dauer nicht der MPU entgehen können. Aus der Praxis kennt sie allerdings keinen derartigen Fall, und wahrscheinlich hätte wieder der Europäische Gerichtshof das letzte Wort. Denn wie sollen die deutschen Behörden auf den EU-Führerscheinbesitzer aufmerksam werden? Wenn allerdings von dem Fahrer erneut ein Verkehrsdelikt begangen wird, dann ist auch der ausländische Lappen für das Fahren in Deutschland gesperrt.

ADAC und Bundesverkehrsministerium empfehlen aber grundsätzlich in allen Fällen: Finger weg vom EU-Führerschein. Derzeit werden Möglichkeiten ausgelotet, um mit Hilfe eines europaweiten Sündenregisters die schwarzen Schafe zu finden. Doch bis eine solche Datenbank ins Leben gerufen wird, können noch zehn Jahre vergehen.

Bitte klicken Sie auf den oben aufgeführten Link. 

 

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Focus Nr. 31

 

Täglich erhält Werner Säftel Glückwunschbriefe. Der Rechtsanwalt aus Frankenthal setzte am 29.04.2004 vor dem Europäischen Gerichtshof durch, dass nationale Führerscheine aus der Europäischen Union in Deutschland anerkannt werden müssen.

Damit scheint der berüchtigte „Idiotentest“ für Rowdys und Schluckspechte vom Tisch.

„Die Verkehrsministerien der Bundesländer haben ihre Polizisten angewiesen, Papiere anderer EU Staaten nicht mehr zu beanstanden“ weiß Säftel.

Notorische Verkehrssünder werden in der Regel mit Fahrverbot für eine bestimmte Zeit bestraft. Ans Steuer zurück dürfen sie erst nach einer bestandenen MPU.

Nach dem Urteil bieten sich neue Möglichkeiten. Sobald die Frist für das Fahrverbot abgelaufen ist, können Autofahrer in einem EU Land, das keinen „Idiotentest“ vorsieht, ihren Führerschein noch einmal machen.

 

 

Focus Nr. 50

 

Eu-Führerschein von Thomas Zorn

Idiotentest umkurvt

Deutsche Gerichte zwingen die Behörden, Fahrerlaubnisse aus dem europäischen Ausland zu akzeptieren
Mit dem Traum vom Sportflitzer hatte Claudia S. erst einmal abgeschlossen. Im Jahr 2000 hatte die gelernte Friseurin aus dem württembergischen Möglingen zum zweiten Mal den Führerschein abgeben müssen – Alkohol am Steuer. Als sie 2001 bei der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) versagte, wollte sie sich eine Wiederholung der Nervenprüfung nicht zumuten. Nun fährt die 40-jährige wieder, ganz ohne „Idiotentest“ und sogar in einem rasanten BMW Z3. „Ich wollte schon immer am Steuer eines Cabrios sitzen“, schwärmt die Schwäbin und verspricht natürlich, sich nichts mehr zu Schulden kommen zu lassen.
Die Lösung fand sich in Tschechien. Im November 2004 erwarb die Verkehrssünderin die begehrten Papiere zum Preis von 1800 Euro im Nachbarland. An einem Tag erledigte sie bei einer Fahrschule in der Nähe von Pilsen die theoretische und praktische Prüfung im Schnellverfahren. Als Claudia S. beim Landratsamt im heimatlichen Ludwigsburg eine beglaubigte Kopie Ihres neuen Führerscheins anfertigen ließ, bekam die Behörde Wind von der Sache. Sogar einen Gerichtsvollzieher schickte das Landratsamt, um den Auslandslappen einzukassieren. Das Verwaltungsgericht Stuttgart stoppte nun vorerst den Eifer der Staatsdiener. Die Hauptsache ist noch nicht entschieden. „Straßenverkehrsbehörden und einige Verwaltungsgerichtshöfe, wie in Baden-Württemberg und Bayern, blockieren und spielen auf Zeit“, klagt der Frankenthaler Anwalt Werner Säftel. Dabei sei die Rechtslage „eindeutig“. Säftel vertritt neben Claudia S. weitere 1000 Mandanten, die sich auf das vom ihm erstrittene Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom April 2004 berufen. Danach muss der EU-Führerschein von allen Mitgliedsstaaten akzeptiert werden. Immer mehr deutsche Gerichte würden inzwischen bereits im Eilverfahren zu Gunsten seiner Klienten urteilen, berichtet Säftel.
Auch das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main gab jetzt einem Kläger Reicht, der sich geweigert hatte, den ihm auferlegten „Idiotentest“ zu absolvieren. Zwar hatte der Mann 2002 wegen 3,26 Promille die Lizenz zum Autofahren verloren. Nach Ablauf der Sperrfrist aber besorgte auch er sich in Tschechien einen druckfrischen EU-Führerschein. Die Stadt Frankfurt hielt das für unverantwortlich, zog vor den Kadi und verlor. Ausdrücklich heißt es in dem Urteil (G2273/05), „eigenständige nationale Regelungen“ wie ein nachgeschobener Eignungstest widersprächen dem Urteil des EuGH.
Die Zeit des flotten Führerscheintourismus neigt sich allerdings dem Ende entgegen. Auf Druck der Bundesregierung achten die Nachbarstaaten nun wenigstens auf die bürokratische Formalie, dass die Bewerber ihren Wohnsitz ein halbes Jahr vor dem Fahrkurs im Land angemeldet haben müssen. Dennoch bleibe das Geschäft mit der Vermittlung von EU-Führerscheinen attraktiv, glaubt Branchenpionier Hans Hartmann: „Mit den jüngsten Gerichtsurteilen wird der deutsche Idiotentest zum Auslaufmodell.“ Mehr als 100 000 Verkehrssünder unterzögen sich pro Jahr der aufgezwungenen Begutachtung, auf Anhieb fielen die meisten bei der MPU durch. „Wer sich das Geld für die psychologische Vorbereitung und ein Desaster ersparen will, geht nun einfach über die Grenze.“

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Tschechischer EU Führerschein ohne MPU Fahrerlaubnisrecht 

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