Landgericht Osnabrück - Anerkennung EU Führerschein
Polnischer Führerschein gilt in Deutschland
Das Landgericht in Osnabrück gibt einem deutschem Autofahrer mit ausländischer Fahrerlaubnis Recht
Ein Hauch von Europa- und Völkerrecht wehte gestern durch den Schwurgerichtssaal des
Landgerichts Osnabrück. Mit einem Freispruch für einen Angeklagten, der sich wegen Fahrens
ohne gültige Fahrerlaubnis hatte verantworten müssen.
Einem 38-jährigen Papenburger war vor einigen Jahren der deutsche Führerschein abgenommen
worden. Um seinen Führerschein nach der Sperrfrist wiederzubekommen, hätte der Mann eine
Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren müssen. Er entschied sich jedoch,
seinen Führerschein über Polen neu zu machen und diesen dann auch in Deutschland zu nutzen.
Die Polizei zog dann bei einer Verkehrskontrolle den in Polen erworbenen EU Führerschein ein.
Die Ankläger beschritten nun erstmals einen anderen Weg. Sie klagten die Tat beim Landgericht an.
Es ist jedoch alles anders gekommen. Während des laufenden Verfahrens äußerte sich der EuGH.
Es ist nach Auffassung des EuGH´s rechtens, wenn zum Beispiel ein Deutscher in Polen seinen
Führerschein macht und damit in seiner Heimat fährt.
Die Entscheidung packte der EuGH in einem Satz aus 127 Wörtern, sieben Kommas und drei
Negationen. Das Osnabrücker Landgericht sagte, das man das nicht kommentieren müsse "Wir sind
an die Rechtsprechung gebunden."
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