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EU Führerschein | Führerschein ohne MPU - EU Fahrerlaubnis - Führerschein PDF E-Mail

EU - Führerschein in Tschechien ! Die MPU ist zum Erwerb des Führerschein nicht notwendig ohne MPU - Führerschein. EU Führerschein & EU Fahrerlaubnis im Ausland

EU Führerschein Tschechien Forum MPU Führerschein !

Wichtig zum EU-Führerschein Erwerb der Artikel 13, zum Lesen des Artikel


Bitte hier Klicken
!

Artikel 13
2. Eine vor dem 19. Januar 2013 erteilte Fahrerlaubnis darf aufgrund der Bestimmungen dieser Richtlinie weder entzogen noch in irgendeiner Weise eingeschränkt werden..


Zum Lesen Bitte hier Klicken .

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Auf legale und sichere Art und ohne dem bekannten "MPU-Test zum EU-Führerschein?Dann sind Sie bei uns an der richtigen Stelle!

___  Wichtiges zum EU Führerschein Tschechien __

Immer w es durch die Medien:
Das Thema EU Führerschein, legal oder gar nicht !!!


Unsere Erfahrung ist Ihr Vorteil!!! Wir arbeiten seit 2004  mit mehreren Fahrschulen in Tschechien zusammen und ermöglichen dort unseren Kunden, Ihren EU Führerschein ohne MPU unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften legal und rechtssicher neu zu erwerben.

Sie werden von uns von Anfang an bis zum erfolgreichen Bestehen Ihrer Prüfung zum EU-Führerschein vor Ort in Tschechien betreut. Nutzen Sie unsere Kompetenz und Erfahrung und seien Sie bald wieder mobil. Informationen über den Ablauf erfahren Sie auf der nächsten Seite Ablauf | Preise .

Gern stehen wir Ihnen aber auch bei Fragen telefonisch unter den unten genannten Rufnummern zur Verfügung. Der EU Führerschein muß auch von den deutschen Behörden uneingeschränkt anerkannt werden. Im Ausland erworbene EU Führerscheine, ohne eine MPU abgelegt zu haben, sind durch Urteile des Europäischen Gerichtshof rechtssicher.

Die Urteile finden Sie hier auf den verschiedenen Seiten. Das Sat1 Automagazine hat in direkter Zusammenarbeit mitTarabas68 Media einen Fernsehbericht zum Thema legaler, rechtsicherer EU Führerschein Tschechien ohne MPU gedreht, wenn alle Gesetze und Vorschriften eingehalten werden, ist der EU Führerschein aus Tschechien, ohne MPU uneingeschränkt auch in Deutschland gültig !

Wenn Sie nun auf das Bild von SAT1 Klicken, werden Sie direkt zu dem Beitrag weitergeleitet.

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Gerne steht Insider Rolf Herbrechtsmeier bei Fragen telefonisch zur Verfügung - Mobil 0 175 - 812 93 94

Der EU Führerschein ohne MPU wird bei Tarabas68 Media legal und rechtsicher zum einem Vertraglich festgelegten Festpreis in Tschechien erworben. EU Fuehrerschein ohne MPU Tschechien, Die Fahrerlaubnis ohne MPU.

Geschäftszeiten Montags bis Freitags :

09.00 Uhr bis 20.00 Uhr

 

Büro Deutschland

Herr Herbrechtsmeier:  0 52 34 / 204 260


Mobil Frau Fenske: 0 170 / 95 011 74

Büro Tschechien: 00420 / 721 824 980

Mobil Herr Herbrechtsmeier: 0 175 - 812 93 94

Email:  Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können

Homepage:   www.eu-fahrschule.beepworld.de

 

 

Klicken Sie bitte auf das Bild und Sie können sich den SAT1 Fernsehbericht anschauen, welcher zeigt: Der tschechische EU Führerschein kann über uns rechtssicher, schnell und einfach erworben werden!!

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Rolf Herbrechtsmeier aus dem SAT1 Bericht steht Ihnen gern Rede und Antwort zu allen rechtlichen Fragen!!!

Aktuelle Informationen mit der Themenrelevanz zum Führerschein Tschechien EU Führerschein ohne MPU finden Sie auch in unserem Forum.

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Gerne arbeiten wir auch mit einem Rechtsanwalt IHRES Vertrauens zusammen, bis Erfolg! Von uns bekommen Sie natürlich einen Dienstleistungsvertrag, welcher Sie 100%ig absichert! Sie suchen einen Fachanwalt für Verkehrsrecht ? Hier ein Link zur Anwaltssuche Hier können Sie einen Anwalt Finden oder einen Anwalt Suchen.

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  Der EU-Führerschein ohne MPU aus Tschechien, legal zur EU Fahrerlaubnis - Kein MPU Test nötig


Zur Homepage www.auto-mpu.de bitte auf das Bild Klicken ! 

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Fahrerlaubnis im Ausland erwerben ohne MPU Test 

EU-Führerschein von Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott 

Thema:
EU Führerschein


von Rechtsanwalt
Dr. jur. André Pott



Einleitung:

Seit 1999 besteht die Möglichkeit, einen EU-Führerschein im Ausland nach Ablauf der Sperrfrist legal zu erwerben. Der EuGH hat dies mit Urteil vom 29.04.2004 nochmals ausdrücklich bestätigt.
Dieser Führerschein ist in allen Mitgliedsstaaten grundsätzlich ohne Einschränkung gültig.
Informieren Sie sich jetzt, unter welchen Bedingungen Sie Ihren EU-Führerschein legal erwerben können, wie Sie dadurch ggf. eine MPU umgehen können, welche Kosten Sie auf Sie zukommen und ob sich ein Eu-Führerschein auch auf die Dauer lohnt und ob Ihr EU-Führerschein wirklich sicher ist.

Haben Sie noch Fragen, Tipps oder Anregungen? Gerne nehmen wir Ihre Kritik und natürlich auch Ihr Lob entgegen und werden versuchen, Ihre Anmerkungen in Zukunft in unsereren Ratgebern umzusetzen.

In der Hoffnung, Ihnen mit diesem Ratgeber weitergeholfen zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen


Ihr Rechtsanwalt
Dr. jur. André Pott












Wann kommt ein EU-Führerschein überhaupt in betracht?
Viele Deutsche Staatsangehörigen kennen das Problem: Aufgrund eines Gerichtsurteils wurde die Fahrerlaubnis entzogen. Bei der Beantragung eines neuen Führerscheins wurde eine MPU angeordnet. Die MPU wurde ggf. schon mehrfach nicht bestanden und die Neuerteilung des Führerscheins wurde aus diesem Grund abgelehnt. Die hat zur Folge, dass es für den Antragsteller in Deutschland nicht möglich ist einen neuen Führerschein zu erwerben, solange er nicht eine bestanden MPU vorlegen kann.
Kann ich tatsächlich einen Führerschein auch ohne MPU erwerben?
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem aufsehenerregenden Urteil vom 29.04.2004 unter anderem klargestellt, unter welchen Bedingungen ein Mitgliedstaat der EU die Fahrerlaubnis eines anderen Mitgliedstaates anerkennen muss. Seit diesem Urteil wird vielfach versprochen, dass aufgrund dieses höchstrichterlichen Urteils, im Ausland der Führerschein gemacht werden kann ohne eine MPU absolvieren zu müssen und dieser neue Führerschein dann zum Führen von Kraftfahrzeuge auch in Deutschland berechtigt. Vor allem in den Anreinerstaaten (Niederlande, Polen etc.) werden nach einem mehrtägigen bis mehrwöchigen „Fahrunterricht“ auch von deutschen Autofahrern Fahrerlaubnisprüfungen absolviert. Nach der erfolgreichen Fahrprüfung werden dann tatsächlich von den zuständigen Fahrerlaubnisbehörden EU-Führerscheine den Bewerbern ausgestellt. Und dies zunächst ohne die Beibringung einer MPU!
Folglich können Sie tatsächlich zunächst einen ausländischen Führerschein legal erwerben und damit in Deutschland ein Fahrzeug führen.
Wie bekomme ich einen EU-Führerschein im Ausland?
Einen EU-Führerschein können Sie in verschiedenen Ländern zu unterschiedlichen Voraussetzungen erwerben. Grundsätzlich sind die Voraussetzungen von den gesetzlichen nationalen Bestimmungen des Landes abhängig, in dem der Führerschein erworben wird. Zwei Punkte sind jedoch stets für den Erwerb eines EU-Führerscheins Voraussetzung:
1) In dem Land, in dem Sie den Führerschein erwerben möchten, müssen Sie die nationalen Voraussetzungen für den Erwerb eines Führerscheins erfüllen. Das bedeutet im Regelfall, dass Sie Führerscheinunterricht nehmen und die anschließende Führerscheinprüfung bestehen müssen.
2) Für den rechtskräftigen Erwerb ist darüber hinaus erforderlich, dass der Führerscheinbewerber einen ordentlichen Wohnsitz im Land des Führerscheinerwerbes nachweisen kann. Diese Voraussetzung beinhaltet den Nachweis, dass Sie sich mindestens 185 Tage pro Jahr in dem Land, in dem Sie den Führerschein erwerben wollen aufhalten bzw. aufgehalten haben und eine berufliche oder geschäftliche Verbindung dorthin besteht. Ohne ordentlichen Wohnsitz können Sie den Führerschein somit nicht legal erwerben.
Darf ich mit diesem EU-Führerschein dann in Deutschland fahren?
Ja, grundsätzlich dürfen Sie mit dem EU-Führerschein dann auch in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen. Dies in dem Maße, wie es der EU-Führerschein ausweist. Der EuGH hat insoweit klargestellt, dass ausländische Führerscheine auch zum Führen eines Kraftfahrzeuges in Deutschland berechtigen.
Habe ich somit eine Fahrerlaubnis für Deutschland sicher, obwohl ich kein positives MPU-Gutachten vorlegen konnte?
Dies scheint zunächst der Fall zu sein! Doch Vorsicht! Der zum Teil teure EU-Führerschein kann sich über kurz oder lang als Fehlinvestition herauskristallisieren. denn es besteht die Möglichkeit, dass Ihnen der neue EU-Führerschein trotz zunächstiger Gültigkeit wieder aberkannt wird. Diese Gefahr besteht unter zwei Gesichtspunkten:
1) Jeder Erwerber eines EU-Fahrerscheins muß mindestens 185 Tage seinen Wohnsitz im Ausstellerland nachweisen können. Zwar hat der EuGH in seinem Urteil ausgeführt, dass die Fahrerlaubnisbehörde „die Anerkennung nicht deshalb versagen darf, weil nach den ihm vorliegenden Informationen der Führerscheininhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats und nicht im Hoheitsgebiet des ausstellenden Mitgliedstaats gehabt hat.“ Demnach darf ein Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis von der Fahrerlaubnisbehörde nicht als Grund angeführt werden, um Ihnen den Führerschein abzuerkennen.
Die Fahrerlaubnisbehörde kann aber die ausländische Behörde, die den Führerschein ausgestellt hat, darauf hinweisen, dass dieses Wohnsitzerfordernis tatsächlich nicht gegeben ist. Dies könnte dann dazu führen, dass die ausstellende Behörde im Ausland die von ihr erteilte Fahrerlaubnis wieder zurücknimmt. Mit einem solchen Hinweis durch die deutsche Fahrerlaubnisbehörde muß ernsthaft gerechnet werden. Denn die deutschen Fahrerlaubnisbehörde sehen es selbstverständlich höchst ungern, dass ihre Anordnungen bezüglich der MPU durch den EU-Führerschein umgangen werden.
2) Zudem besteht die Gefahr, dass trotz des neuen EU-Führerscheins wieder eine MPU angefordert wird. Denn eines hat der EuGH in seinem Urteil nicht ausgesprochen: Die Nichtanwendung der deutschen Fahrerlaubnisverordnung. Vielmehr bleibt die Anwendung deutscher Vorschriften über Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung der Fahrerlaubnis den Fahrerlaubnisbehörde weiter vorbehalten.

Demnach kann es sein, dass die deutschen Fahrerlaubnisbehörde etwa aufgrund einer Eintragung im Verkehrszentralregister erneut eine MPU anordnen und von Ihnen zur Vorlage verlangen. Von Ihrem neuen EU-Führerschein kann die Fahrerlaubnisbehörde z.B. jederzeit im Rahmen einer Verkehrskontrolle oder -ordnungswidrigkeit Kenntnis erlangen. Sie müssen dann damit rechnen, dass die Fahrerlaubnisbehörde überprüft, ob Sie schon einmal wegen einer Trunkenheitsfahrt oder wegen ähnlichen Delikten auffälig geworden sind. Führt eine solche Überprüfung zu Zweifeln an Ihrer Fahreignung, wird die Fahrerlaubnisbehörde nicht lange zögern, von Ihnen wieder eine MPU anzufordern bzw. Ihnen die Fahrerlaubnis für Deutschland wieder abzuerkennen!

Neueste Rechtsprechung zum Thema EU-Führerschein in Deutschland

Die Rechtsprechung zu dem Thema Anerkennung eines EU-Führerscheines und die Frage, ob es die zuständige Behörde eines Mitgliedstaates ablehnen kann, die Gültigkeit eines Führerscheins anzuerkennen, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, auf die in seinem Hoheitsgebiet der Entzug der Fahrerlaubnis angewendet worden war, sind in neuerer Zeit wieder stark in Bewegung.

Es stellt sich auch aufgrund der neueren EU-Richtlinien zum Thema Führerscheintourismus noch stärker die Frage, ob ein im Ausland erworbener Führerschein in Deutschland letztendlich zu dem gewünschten erfolg führen kann, legal ein Fahrzeug zu führen.

So hat der VGH Kassel in seiner Entscheidung vom 19.02.2007 ausdrücklich ausgesprochen: „Der Senat hält an seiner Auffassung fest, dass entgegen der Ansicht des Bevollmächtigten des Antragstellers zumindest offen ist, ob es die zuständige Behörde eines Mitgliedstaates gemäß Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein - 91/439/EWG - (ABl. L 237 vom 24.08.1991, S. 1) in der Fassung der letzten Änderungsverordnung 1882/2003/ EWG (ABl. L 284 vom 31.10.2003, S. 1) ablehnen kann, die Gültigkeit eines Führerscheins anzuerkennen, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, auf die in seinem Hoheitsgebiet - wie im vorliegenden Fall - eine der in Art. 8 Abs. 2 genannten Maßnahmen wie der Entzug der Fahrerlaubnis angewendet worden war. Der Senat hat dies in seinem Grundsatzbeschluss vom 3. August 2006 - 2 TG 673/06 - (NZV 2006, 668) insbesondere unter Berücksichtigung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 29. April 2004 (- C-476/01 - Kapper, NJW 2004, 1725) und vom 6. April 2006 (- C-227/05 - Halbritter, NJW 2006, 2173) dargelegt und begründet.“

Wie haben Ihnen die Entscheidung des VGH Kassel vom 19.02.2007, Aktenzeichen: 2 TG 13/07, als Anlage im Volltext beigefügt. Wir regen an, sich die Zeit zu nehmen, um diese Entscheidung sorgfältig zu lesen.

Fazit: Sie können tatsächlich einen neuen Führerschein im Ausland erwerben und damit in Deutschland rechtmäßig ein Kraftfahrzeug führen. Jedoch kann es dazukommen, dass Ihnen nach einer normalen Verkehrskontrolle wieder eine Aufforderung der Fahrerlaubnisbehörde zugestellt wird, nach der Sie wieder eine MPU durchführen lassen sollen. Demnach müssen Sie sich im Klaren sein, dass der EU-Führerschein nicht sicher ist und Sie das Geld ggf. umsonst ausgegeben haben.

Sollten Sie das Geld für einen EU-Führerschein jedoch über haben, so kann sollten Sie diese Chance eventuell ergreifen. Falls alles gut geht, haben Sie dann bis zu Ihrem Lebensende einen gültigen Führerschein auch ohne MPU!


Bitte beachten Sie:
Dieses Dokument wurde nach bestem Wissen erstellt und ist anhand der typischen Probleme in diesem Themenbereich erarbeitet worden. Dennoch können wir keinerlei Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Ausführungen und Formulierungen übernehmen. Dieses Dokument soll Ihnen lediglich einen Überblick über die Rechtslage verschaffen. Für eine verbindliche Auskunft in Ihrem konkreten und individuellen Rechtsfall oder bei schwierigen Sachverhalten kontaktieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.