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Wenn Sie in den letzten Monaten aufmerksam die Presse lesen, finden Sie mehrere verschiedene Termine (März, Sommer, Herbst 2007) für den Ablauf des Erwerbs des EU Führerscheines. Was ist nun richtig?


 

Wir halten uns ausschließlich an die gesetzlichen Gegebenheiten  

und vermitteln unsere Kunden an Fahrschulen, die nach geltendem Recht tätig sind. Ein peinlich genaues Einhalten der Führerscheinrichtlinien ist dabei Grundvoraussetzung.

 

Lesen Sie hierzu auch:

die 3. Führerscheinrichtlinie , insbesondere Seite 9, Artikel 13, Absatz 2 

Kernaussage: Eine Fahrerlaubnis,  die bis zum 19. Januar 2013 erworben wird, wird durch die Bestimmungen dieser Richtlinien weder entzogen, noch darf sie auf irgendeiner Weise eingeschränkt werden. Ein Beschluß der 25 EU- Mitgliedsstaaten.

 

Die 3. EU Führerschein-Richtlinie ist zwar seit dem 19.01.2007 gültig und nur teilweise in Kraft getreten, aber die Staaten dürfen diese erst ab dem 19.Januar.2013 anwenden, da sogenannte Richtlinien von jedem Staat erst die Umsetzung in nationales Recht   verlangen.

 

Anlass für diese Richtlinie ist die Einführung einheitlicher EU Führerscheine für alle Mitgliedsstaaten der EU. 

Gerne arbeiten wir auch mit einem Rechtsanwalt IHRES Vertrauens zusammen, bis Erfolg! Von uns bekommen Sie natürlich einen Dienstleistungsvertrag, welcher Sie 100%ig absichert! Sie suchen einen Fachanwalt für Verkehrsrecht ? Hier ein Link zur Anwaltssuche:  www.suche-anwalt.com

Geschäftszeiten:

Montags bis Freitags von 09.00 Uhr bis 20.00 Uhr

Telefon: 0 52 34 / 91 93 89

Mobil: 0 170 / 95 011 74

Mobil: 0 176 / 261 42 764

Büro Tschechien:  00420 / 721 824 980

 

 
 
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