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Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen für das Erwerben eines rechtsgültigen EU Führerscheines ohne MPU. Bei uns erwerben Sie einen 100% legalen und sicheren Führerschein, mit welchem Sie ohne Probleme in Deutschland fahren dürfen. Dazu ist es zwingend notwendig, das beim Erwerb des EU-Führerscheines die geltenden EU-Gesetze und Landesgesetze eingehalten werden. ANGEBOT AB 14.10.2008 für den Erwerb der Führerscheinklasse B 
Wie bekomme ich meinen EU-Führerschein problemlos wieder? Zu Beginn erhalten Sie eine persönliche Beratung über den Erwerb eines rechtsgültigen EU Führerscheines durch einen unserer kompetenten Mitarbeiter unter Telefon 0 52 34 - 919 389 bzw. 0 170 - 95 011 74. Nachdem alle Fragen geklärt sind, melden Sie sich bei uns an. Dafür benutzen Sie bitte den Link zur Anmeldung bei den Preisen. Sie erhalten im Anschluß an Ihre Anmeldung alle notwendigen Unterlagen für Ihren Erwerb des EU Führerscheines. Wir empfehlen Ihnen, den EU-Führerschein unter Einhaltung aller EU-Vorschriften sowie Vorschriften des ausstellenden Landes Tschechien zu erwerben. Dieser Führerschein ist somit rechtssicher und Sie können mit ruhigen Gewissen in jede Polizeikontrolle kommen. Der Ablauf zum Erwerb setzt 2 Anreisen vorraus. Es werden folgende Unterlagen für Ihre Anmeldung zum Wohnsitz bei Ihrer 1. Anreise benötigt. - Personalausweis
- Europäischen Krankenversicherungskarte - >>Muster<<
- Geburtsurkunde bei Variante mit der Vorabbeantragung der Geburtennummer
- Passbilder in EU - Norm - >>Muster<<
Anreise zur Anmeldung des 2-Wohnsitzes Zur Anmeldung der Beantragung der Geburtennummer bzw. Ihres Wohnsitzes reisen Sie jeweils Sonntags oder Dienstags bis gegen 16 Uhr.Jeweils Sonntags oder Dienstags werden dann alle notwendigen Unterlagen für Ihren Wohnsitz ausgefüllt. Am folgenden Tag werden dann alle notwendigen Behördengänge , wie Ausländerpolizei, Passbilder und Notar durchgeführt. Bei dieser Anreise werden dann die Gebühren für den Wohnsitz gezahlt. Ab Mittag können Sie dann wieder abreisen. Anreise zur Prüfung zum EU-Führerschein Sobald wir die Mitteilung erhalten, das Ihre Bürgerkarte sowie die dazugehörige Geburtennummer ausgestellt ist, setzen wir uns mit Ihnen zwecks der Absprache Ihres Prüfungstermies in Verbindung. Dies erfolgt in der Regel nach ca. 2 Moanten. Am 1. Tag wird dann gemeinsam mit uns Ihre Bürgerkarte sowie Ihre Geburtennummer bei der Ausländerpolizei abgeholt. Am Tag der Prüfung werden Sie zur Führerscheinprüfungsbehörde begleitet, um dort die theoretische sowie praktische Prüfung abzulegen. Die Prüfung wird unter der Aufsicht eines Prüfungskommisars und eines vereidigten Dolmetschers abgelegt. Danach werden wir gemeinsam zum Magistrat gehen und eine Vollmacht beglaubigen lassen,damit wir Ihren Führerschein nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen 185 Tagen beantragen und abholen können.Sie können natürlich nach Ablauf der 185 Tage mit uns gemeinsam den Führerschein bei der Behörde abholen. Holen Sie sich gegebenenfalls verbindliche Auskünfte bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht ein! Bitte hierzu einfach auf das Logo von Suche - Anwalt Klicken, Sie werden weitergeleitet.
Folgende Leistungen werden für Sie erbracht: - deutschsprachige Betreuung vor Ort während Ihres Aufenthaltes
- Bereitstellung von Lehrmaterial kostenlos als Download auf unserer Homepage
- Ärztliche Untersuchung
- Theorieunterricht und Fahrstunden
- Bereitstellung eines Dolmetschers (für Behördengänge)
- Prüfungsgebühr
- Abgabe des Antrages zum Führerschein mit Ihnen direkt vor Ort oder durch uns per Vollmacht
- Hotelreservierung
Prüfungstermine - Die Prüfungstermine finden wöchentlich statt.
- Sie erhalten von uns eine Bestätigung über den Anreisetermin und Prüfungstermin.
Preise Wir empfehlen jedem Kunden, zuerst die Geburtennummer zu beantragen und dann erst den Wohnsitz. Hintergrund ist folgender: Für die Einreichung des Führerscheines ist mittlerweile in jedem Bezirk und ab 01.01.2009 ist es eine feste Bedingung , das neben der Bürgerkarte auch die Geburtennummer verlangt wird. Sollte der Wohnsitz direkt beantragt werden, hat man auf den zeitlichen Faktor wann die Geburtennummer ausgestellt ist, keinerlei Einfluss mehr. Es kann 4 Wochen dauern - jedoch aber auch durchaus länger wie 185 Tage! Bezahlung: Die Bezahlung erfolgt in 2 Raten - jeweils bei Ihren Anreisen zur Wohnsitzanmeldung sowie Prüfung zum EU-Führerschein - Rate: Die Anmeldegebühr wird bei der Anreise für die Beantragung des Wohnsitzes fällig
- Rate: Restbetrag wird dann bei der zweiten Anreise in Tschechien zur Prüfung zum EU-Führerschein gegen Quittung bezahlt
Bei Fragen können Sie uns jederzeit unter den unten angegebenen Rufnummern erreichen. Geschäftszeiten Montags bis Freitags :
09.00 Uhr bis 20.00 Uhr Büro Deutschland
Frau Fenske: 0 52 34 - 91 93 89 Herr Herbrechtsmeier: 0 52 34 - 204 260
Mobil Frau Fenske: 0 170 - 95 011 74 Mobil Herr Herbrechtsmeier: 0 175 - 812 93 94 Email:
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